| Ein Wechsel des Versicherungsunternehmens in der privaten Krankenversicherung ist in der Regel für die versicherten Personen nachteilig. Deshalb sollen Ausspannungen unterbleiben. Ausspannungen mit unlauteren Mitteln oder auf unlautere Weise sind unzulässig; das gleiche gilt für die Rückwerbung. |