| Unterliegt die Dauer von Versicherungsverträgen in einzelnen Versicherungszweigen einer zeitlichen Begrenzung, so darf die daraus sich ergebende Höchstdauer auch bei Verlängerungen, gerechnet vom Abschluss der Verlängerungsverträge an, nicht überschritten werden. |
| Es ist unzulässig, den Versicherungsnehmer beiläufig ein Schreiben oder einen Vordruck unterzeichnen zu lassen, in dem Anträge auf Vereinbarungen weniger wichtiger Art mit Verlängerungen verbunden sind. |
| | | |
|