Sie sind hier: Wettbewerbsrichtlinien > Besonderer Teil > A. Lebensversicherung > I. Ausspannung von Versicherungen
 
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WettbRiLi > 50. Vermerk im Antragsvordruck
Den Versicherungsunternehmen wird empfohlen, in den Antragsvordruck folgenden Vermerk aufzunehmen:
"Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zweck des Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen Unternehmen ist für den Versicherungsnehmer im allgemeinen unzweckmäßig und für beide Unternehmen unerwünscht."
   

Vorheriger Paragraph:
49. Regelung in Vertreterverträgen

Nächster Paragraph:
51. Verfahren in Ausspannungsfällen

 

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