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WettbRiLi > 45. Versicherungsschutz als Werbemittel
Es ist unzulässig, eine Versicherung zwecks Werbung für eine Ware oder andere Leistung anzukündigen, anzubieten oder zu gewähren.
   

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44. Zeitschriftenversicherung

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46. Sondervergütungen (Provisionsabgabeverbot)

 

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