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WettbRiLi > 38. Werbung mit Hinweisen auf die Versicherungsberatung
Die Vertreter dürfen nicht mit besonderen Hinweisen auf die mit der Ausübung ihres Berufes naturgemäß verbundene Beratung werben. Hiermit würde nämlich die falsche Vorstellung erweckt, es werde mit der Beratung etwas Besonderes angeboten, was von anderen Vertretern nicht erwartet werden kann.
   

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37. Zulässigkeitsvoraussetzungen

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39. Beratung in Sozialversicherungsfragen

 

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