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WettbRiLi > 29. Werbung mit der eigenen Leistung
Die Werbung soll sich auf das Hervorkehren der eigenen Leistung in sachlicher und positiver Form beschränken.
   

Vorheriger Paragraph:
28. Keine belästigende Werbung

Nächster Paragraph:
30. Vergleichende Werbung

 

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