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WettbRiLi > 22. Allgemeine Anforderungen an die Werbung
Die Werbung, insbesondere durch Werbeschriften, Werbeanzeigen oder sonstige Werbemittel, muss eindeutig, klar, verständlich und wahrheitsgetreu sein; Übertreibungen sind zu vermeiden. Es ist unzulässig, etwas, das in der Versicherungswirtschaft selbstverständlich ist, als Besonderheit eines Unternehmens hinzustellen.
Dies gilt auch für die Angaben der Vertreter über ihre persönlichen und beruflichen Verhältnisse, insbesondere über die ihnen übertragenen Befugnisse.
Auf allen Werbedruckstücken sollen Monat und Jahr des Erscheinens angegeben werden.
   

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21. Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse

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23. Täuschungsverbot

 

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