Sie sind hier: Wettbewerbsrichtlinien > Allgemeiner Teil > B. Grundsätze für den Abschluss von Vertreterverträgen > II. Pflichten bei der Bewerbung um eine hauptberufliche Vertretung
 
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WettbRiLi > 21. Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse
Die Bewerber müssen auf Verlangen des Versicherungsunternehmens oder Generalagenten eine Erklärung abgeben, ob ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.
   

Vorheriger Paragraph:
20. Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses

Nächster Paragraph:
22. Allgemeine Anforderungen an die Werbung

 

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