Sie sind hier: Wettbewerbsrichtlinien > Allgemeiner Teil > B. Grundsätze für den Abschluss von Vertreterverträgen > II. Pflichten bei der Bewerbung um eine hauptberufliche Vertretung
 
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WettbRiLi > 20. Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses
Die Bewerber müssen spätestens bei Abschluss des Vertretervertrages ein von der Polizeibehörde ihres ständigen Wohnortes ausgestelltes Führungszeugnis jüngsten Datums in Urschrift vorlegen.
   

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19. Anderweitige vertragliche Bindungen

Nächster Paragraph:
21. Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse

 

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