WettbRiLi >
20. Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses
Die Bewerber müssen spätestens bei Abschluss des Vertretervertrages ein von der Polizeibehörde ihres ständigen Wohnortes ausgestelltes Führungszeugnis jüngsten Datums in Urschrift vorlegen.