Sie sind hier: Wettbewerbsrichtlinien > Allgemeiner Teil > B. Grundsätze für den Abschluss von Vertreterverträgen > II. Pflichten bei der Bewerbung um eine hauptberufliche Vertretung
 
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WettbRiLi > 19. Anderweitige vertragliche Bindungen
Bewerber, die schon als selbständige Vertreter eines oder mehrerer anderer Versicherungsunternehmen oder Generalagenten tätig sind, müssen außerdem eine Erklärung darüber abgeben, für welche Versicherungsunternehmen sie bereits tätig sind und ob ihnen die Übernahme der erstrebten weiteren Vertretung vertraglich gestattet ist.
Bewerber, deren Familienangehörige für andere Versicherungsunternehmen oder Generalagenten tätig sind und mit dem Bewerber in Wohn- oder Bürogemeinschaft leben, müssen dem Versicherungsunternehmen oder Generalagenten hierüber unaufgefordert Auskunft geben.
   

Vorheriger Paragraph:
18. Nachweis der beruflichen Tätigkeit

Nächster Paragraph:
20. Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses

 

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