Sie sind hier: Wettbewerbsrichtlinien > Allgemeiner Teil > B. Grundsätze für den Abschluss von Vertreterverträgen > II. Pflichten bei der Bewerbung um eine hauptberufliche Vertretung
 
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WettbRiLi > 18. Nachweis der beruflichen Tätigkeit
Die Bewerber müssen dem Versicherungsunternehmen oder Generalagenten ihre bisherige berufliche Tätigkeit lückenlos nachweisen.
   

Vorheriger Paragraph:
17. Angaben über persönliche und berufliche Verhältnisse

Nächster Paragraph:
19. Anderweitige vertragliche Bindungen

 

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