Sie sind hier: Wettbewerbsrichtlinien > Allgemeiner Teil > B. Grundsätze für den Abschluss von Vertreterverträgen > II. Pflichten bei der Bewerbung um eine hauptberufliche Vertretung
 
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WettbRiLi > 17. Angaben über persönliche und berufliche Verhältnisse
Wer sich bei einem Versicherungsunternehmen oder Generalagenten um eine hauptberufliche Tätigkeit als Versicherungsvertreter bewirbt (Bewerber), muss über seine persönlichen und beruflichen Verhältnisse, soweit diese für das Vertretungsverhältnis von Interesse sind, vollständige und wahre Angaben machen.
Juristische Personen oder Personengesellschaften sowie die nicht unter ihrem bürgerlichen Namen auftretenden Personen müssen bei der Bewerbung um eine Versicherungsvertretung sowohl die sämtlichen Firmeninhaber als auch die sämtlichen mit der Geschäftsführung betrauten Personen namhaft machen und auch über deren persönliche und berufliche Verhältnisse, soweit diese für das Vertretungsverhältnis von Interesse sind, vollständige und wahre Angaben machen.
   

Vorheriger Paragraph:
16. Verpflichtung auf die Wettbewerbsrichtlinien

Nächster Paragraph:
18. Nachweis der beruflichen Tätigkeit

 

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