Sie sind hier: Wettbewerbsrichtlinien > Allgemeiner Teil > B. Grundsätze für den Abschluss von Vertreterverträgen > I. Pflichten der Versicherungsunternehmen und der Generalagenten
 
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WettbRiLi > 13. Bedingungen des Abschlusses von Vertreterverträgen mit versicherungsfremden Stellen
. . .
   

Vorheriger Paragraph:
12. Verbot des Abschlusses von Vertreterverträgen mit Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe

Nächster Paragraph:
14. Keine öffentlichen Provisionszusagen an Anschriftenvermittler

 

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