Sie sind hier: Wettbewerbsrichtlinien > Allgemeiner Teil > B. Grundsätze für den Abschluss von Vertreterverträgen > I. Pflichten der Versicherungsunternehmen und der Generalagenten
 
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WettbRiLi > 10. Verbot des Abschlusses von Vertreterverträgen mit Mitgliedern der Vorstände der Versicherungsunternehmen
Es ist unzulässig, Vertreterverträge mit Mitgliedern des Vorstandes von Versicherungsunternehmen abzuschließen.
Es ist unerwünscht, Vertreterverträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats von Versicherungsunternehmen abzuschließen.
   

Vorheriger Paragraph:
9. Auskunftseinholung und polizeiliches Führungszeugnis

Nächster Paragraph:
11. Verbot des Abschlusses von Vertreterverträgen mit Versicherungsmaklern

 

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