Im Wettbewerb haben unwahre oder abschätzige Äußerungen über andere Versicherungsunternehmen oder Vertreter zu unterbleiben.
Wer im Wettbewerb über andere Versicherungsunternehmen oder Vertreter Behauptungen aufstellt oder verbreitet, die diese schädigen können, kann sich einer Unterlassungsklage aussetzen und sich strafbar und schadenersatzpflichtig machen.