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WettbRiLi > 2. Sicherung des Vertrauens in die Versicherungswirtschaft und Wahrung der guten kaufmännischen Sitten
Da die Versicherungswirtschaft auf Vertrauen angewiesen ist, muss im Wettbewerb alles vermieden werden, was geeignet sein könnte, dieses Vertrauen zu stören, insbesondere einen falschen Eindruck über Leistung und Gegenleistung hervorzurufen.
Die Versicherungsunternehmen einschließlich ihrer Vertreter haben untereinander sowie gegenüber Dritten darauf zu achten, dass die guten kaufmännischen Sitten und damit das Ansehen der gesamten Versicherungswirtschaft und des einzelnen Berufsangehörigen gewahrt bleiben.
   

Vorheriger Paragraph:
1. Fairer Leistungswettbewerb

Nächster Paragraph:
3. Verbot der Verunglimpfung

 

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