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WettbRiLi > 1. Fairer Leistungswettbewerb
Der Wettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen einschließlich ihrer Vertreter beruht allein auf dem Leistungsprinzip und darf nur sachlich mit ehrlichen und anständigen Mitteln geführt werden.
   

 

Nächster Paragraph:
2. Sicherung des Vertrauens in die Versicherungswirtschaft und Wahrung der guten kaufmännischen Sitten

 

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