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Achtung: Diese Version aus 2008 ist veraltet, bitte nutzen Sie die aktuelle Fassung des Versicherungsvertragsgesetzes

VVG 2008  § 12 Versicherungsperiode

Als Versicherungsperiode gilt, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.

 

 

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