VersicherungsGesetze
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Achtung: Dies ist das alte Versicherungsvertragsgesetz. Das neue VVG finden Sie hier: Das Versicherungsvertragsgesetz

VVG  Erster Abschnitt: Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige

 

Erster Titel: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Inhalt des Versicherungsvertrages
§ 2 Rückwärtsversicherung
§ 3 Versicherungsschein
§ 4 Versicherungsschein auf den Inhaber
§ 5 Billigungsklausel
§ 5a Widerspruchsrecht
§ 6 Vertragliche Obliegenheiten
§ 7 Versicherungsdauer
§ 8 Verlängerungsklausel; dauernde Versicherung; Kündigung mehrjähriger Verträge; Widerruf; Rücktritt
§ 9 Versicherungsperiode
§ 10 Wohnungsänderung
§ 11 Fälligkeit der Versicherungsleistung
§ 12 Verjährung; Klagefrist
§ 13 Insolvenz des Versicherers
§ 14 Insolvenz des Versicherungsnehmers
§ 15 Abtretungsverbot
§ 15a Halbzwingende Vorschriften


 

Zweiter Titel: Anzeigepflicht. Gefahrerhöhung
§ 16 Vorvertragliche Anzeigepflicht
§ 17 Unrichtige Anzeige
§ 18 Schriftliche Fragen des Versicherers
§ 19 Vertragsabschluss durch Vertreter
§ 20 Ausübung des Rücktritts
§ 21 Kausalität
§ 22 Arglistige Täuschung
§ 23 Subjektive Gefahrenerhöhung
§ 24 Fristlose Kündigung wegen Gefahrenerhöhung
§ 25 Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrenerhöhung
§ 26 Ausnahmen
§ 27 Objektive Gefahrenerhöhung
§ 28 Leistungsfreiheit wegen unterlassener Anzeige
§ 29 Unerhebliche Gefahrenerhöhung
§ 29a Gefahrenerhöhung zwischen Stellung und Annahme des Antrags
§ 30 Teilrücktritt, Teilkündigung, teilweise Leistungsfreiheit
§ 31 Kündigung nach Prämienerhöhung
§ 32 Verminderung der Gefahr
§ 33 Anzeige des Versicherungsfalls
§ 34 Auskunfts- und Belegpflicht
§ 34a Halbzwingende Vorschriften


 

Dritter Titel: Prämie
§ 35 Fälligkeit der Prämie
§ 35a Leistung durch Dritte
§ 35b Aufrechnungsrecht des Versicherers
§ 36 Leistungsort
§ 37 Regelmäßige Abholung
§ 38 Zahlungsverzug mit Erstprämie
§ 39 Zahlungsverzug mit Folgeprämie
§ 40 Unteilbarkeit der Prämie
§ 41 Anspruch auf höhere Prämie
§ 41a Herabsetzung der Prämie
§ 42 Halbzwingende Vorschriften


 

Vierter Titel: Versicherungsagenten
§ 43 Gesetzliche Vollmacht des Agenten
§ 44 Kenntnis des Versicherungsagenten
§ 45 Abschlussagent
§ 46 Bezirksagent
§ 47 Beschränkung der Vertretungsvollmacht
§ 48 Gerichtsstand der Agentur


 

Fünfter Titel: Fernabsatzverträge
§ 48a Anwendungsbereich
§ 48b Unterrichtung des Versicherungsnehmers
§ 48b Anlage
§ 48c Widerrufsrecht
§ 48d Abweichende Vereinbarungen
§ 48e Schlichtungsstelle


 

 

Als Versicherungs-vermittler sollten Sie Ihr Unternehmen in das Vermittlerverzeichnis eintragen.
 
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