Achtung: Dies ist das alte Versicherungsvertragsgesetz. Das neue VVG finden Sie hier: Das Versicherungsvertragsgesetz
Erster Titel: Allgemeine Vorschriften§ 1 Inhalt des Versicherungsvertrages§ 2 Rückwärtsversicherung§ 3 Versicherungsschein§ 4 Versicherungsschein auf den Inhaber§ 5 Billigungsklausel§ 5a Widerspruchsrecht§ 6 Vertragliche Obliegenheiten§ 7 Versicherungsdauer§ 8 Verlängerungsklausel; dauernde Versicherung; Kündigung mehrjähriger Verträge; Widerruf; Rücktritt§ 9 Versicherungsperiode§ 10 Wohnungsänderung§ 11 Fälligkeit der Versicherungsleistung§ 12 Verjährung; Klagefrist§ 13 Insolvenz des Versicherers§ 14 Insolvenz des Versicherungsnehmers§ 15 Abtretungsverbot§ 15a Halbzwingende Vorschriften
Zweiter Titel: Anzeigepflicht. Gefahrerhöhung§ 16 Vorvertragliche Anzeigepflicht§ 17 Unrichtige Anzeige§ 18 Schriftliche Fragen des Versicherers§ 19 Vertragsabschluss durch Vertreter§ 20 Ausübung des Rücktritts§ 21 Kausalität§ 22 Arglistige Täuschung§ 23 Subjektive Gefahrenerhöhung§ 24 Fristlose Kündigung wegen Gefahrenerhöhung§ 25 Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrenerhöhung§ 26 Ausnahmen§ 27 Objektive Gefahrenerhöhung§ 28 Leistungsfreiheit wegen unterlassener Anzeige§ 29 Unerhebliche Gefahrenerhöhung§ 29a Gefahrenerhöhung zwischen Stellung und Annahme des Antrags§ 30 Teilrücktritt, Teilkündigung, teilweise Leistungsfreiheit§ 31 Kündigung nach Prämienerhöhung§ 32 Verminderung der Gefahr§ 33 Anzeige des Versicherungsfalls§ 34 Auskunfts- und Belegpflicht§ 34a Halbzwingende Vorschriften
Dritter Titel: Prämie§ 35 Fälligkeit der Prämie§ 35a Leistung durch Dritte§ 35b Aufrechnungsrecht des Versicherers§ 36 Leistungsort§ 37 Regelmäßige Abholung§ 38 Zahlungsverzug mit Erstprämie§ 39 Zahlungsverzug mit Folgeprämie§ 40 Unteilbarkeit der Prämie§ 41 Anspruch auf höhere Prämie§ 41a Herabsetzung der Prämie§ 42 Halbzwingende Vorschriften
Vierter Titel: Versicherungsagenten§ 43 Gesetzliche Vollmacht des Agenten§ 44 Kenntnis des Versicherungsagenten§ 45 Abschlussagent§ 46 Bezirksagent§ 47 Beschränkung der Vertretungsvollmacht§ 48 Gerichtsstand der Agentur
Fünfter Titel: Fernabsatzverträge§ 48a Anwendungsbereich§ 48b Unterrichtung des Versicherungsnehmers§ 48b Anlage§ 48c Widerrufsrecht§ 48d Abweichende Vereinbarungen§ 48e Schlichtungsstelle