|
|
Sie sind hier: Versicherungsvertragsgesetz > Zweiter Abschnitt: Schadensversicherung > Dritter Titel: Hagelversicherung
Achtung: Dies ist das alte Versicherungsvertragsgesetz. Das neue VVG finden Sie hier: Das Versicherungsvertragsgesetz VVG § 115 Erwerb des Nutzungsrechts
|
Als Versicherungs-vermittler sollten Sie Ihr Unternehmen in das Vermittlerverzeichnis eintragen.
|
||||||||