V. Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen§ 81 Rechts- und Finanzaufsicht§ 81a Änderungen des Geschäftsplans§ 81b Solvabilitätsplan; Finanzierungsplan§ 81c Missstand in der Lebensversicherung§ 81d Missstand in der Krankenversicherung§ 81e Diskriminierung§ 82 Untersagung einer Beteiligung§ 83 Befugnisse der Aufsichtsbehörde§ 83a Sonderbeauftragter§ 84 Schweigepflicht§ 85 Aufsicht über Geschäftstätigkeit im Ausland§ 85a Verbraucherinformation bei Geschäftstätigkeit im Ausland§ 86 Aufsicht über Liquidation und Abwicklung§ 87 Widerruf der Erlaubnis§ 87a Missbrauch bei Mitversicherung§ 88 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Anzeigen des Vorstands§ 88a Unterrichtung der Gläubiger§ 89 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen§ 89a Keine aufschiebende Wirkung§ 89b Unterrichtung der Aufsichtsbehörden über Sanierungsmaßnahmen, Bekanntmachung von Verfügungen der Aufsichtsbehörde§ 90 (aufgehoben)§ 91 (aufgehoben)§ 92 Versicherungsbeirat§ 93 (aufgehoben; siehe jetzt § 17 FinDAG)§ 94 (aufgehoben)§ 95 (aufgehoben)§ 96 (aufgehoben)§ 97 (aufgehoben)§ 98 (aufgehoben)§ 99 (aufgehoben)§ 100 (aufgehoben)§ 101 Kosten der Aufsicht§ 102 Auferlegung barer Auslagen§ 103 Veröffentlichungen§ 103a Statistische Daten für die Krankenversicherung