| Der Verein wird aufgelöst: |
| 1. | durch Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit; |
| 2. | durch Beschluss der obersten Vertretung; |
| 3. | durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins; |
| 4. | mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird. |
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