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VAG  § 31 Unterlagen zur Anmeldung

(1) Der Anmeldung sind beizufügen:
1.die Urkunde über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb;
2.die Satzung;
3.die Urkunden über die Bestellung des Vorstands und des Aufsichtsrats;
4.die Urkunden über die Bildung des Gründungsstocks mit einer Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats, wieweit und in welcher Weise der Gründungsstock eingezahlt ist und dass der eingezahlte Betrag endgültig zur freien Verfügung des Vorstands steht.
(2) Die Vorstandsmitglieder haben ihre Namensunterschrift zur Aufbewahrung beim Gericht zu zeichnen.
(3) Die der Anmeldung beigefügten Schriftstücke werden beim Gericht in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift aufbewahrt.
   

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§ 30 Anmeldung zum Handelsregister

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§ 32 Eintragung

 

 

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