|
|
Sie sind hier: Versicherungsaufsichtsgesetz > II. Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
VAG § 11e Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten
|
Als Versicherungs-vermittler sollten Sie Ihr Unternehmen in das Vermittlerverzeichnis eintragen.
|
||||||||