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Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3416)
- nicht amtlicher Text -


Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz > Übersicht
 

Erster Abschnitt: Errichtung, Aufsicht, Aufgaben
§ 1 Errichtung
§ 2 Rechts- und Fachaufsicht
§ 3 Forum für Finanzmarktaufsicht
§ 4 Aufgaben und Zusammenarbeit


 

Zweiter Abschnitt: Organisation
§ 5 Organe, Satzung
§ 6 Leitung
§ 7 Verwaltungsrat
§ 8 Fachbeirat


 

Dritter Abschnitt: Personal
§ 9 Beamte
§ 10 Angestellte, Arbeiter und Auszubildende
§ 11 Verschwiegenheitspflicht


 

Vierter Abschnitt: Haushaltsplan, Rechnungslegung, Deckung des Verwaltungsaufwands
§ 12 Haushaltsplan, Rechnungslegung
§ 13 Deckung der Kosten der Aufsicht


 

Fünfter Abschnitt: Gebühren und Umlage, Zwangsmittel
§ 14 Gebühren für Amtshandlungen
§ 15 Gesonderte Erstattung
§ 16 Umlage
§ 17 Zwangsmittel


 

Sechster Abschnitt: Finanzierung gesonderter Aufgaben
§ 17a Finanzierung gesonderter Aufgaben
§ 17b Gebühren für gesonderte Amtshandlungen
§ 17c Gesonderte Erstattung bei gesonderten Prüfungen
§ 17d Gesonderte Umlage


 

Siebenter Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 18 Übergangsbestimmungen
§ 19 Überleitung/Übernahme von Beschäftigten
§ 20 Verteilung der Versorgungskosten
§ 21 Übergang von Rechten und Pflichten
§ 22 Berichtigung von Bezeichnungen


 

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