Versicherungsvertrag
Gesetz über die Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtZuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3416)- nicht amtlicher Text -
Erster Abschnitt: Errichtung, Aufsicht, Aufgaben§ 1 Errichtung§ 2 Rechts- und Fachaufsicht§ 3 Forum für Finanzmarktaufsicht§ 4 Aufgaben und Zusammenarbeit
Zweiter Abschnitt: Organisation§ 5 Organe, Satzung§ 6 Leitung§ 7 Verwaltungsrat§ 8 Fachbeirat
Dritter Abschnitt: Personal§ 9 Beamte§ 10 Angestellte, Arbeiter und Auszubildende§ 11 Verschwiegenheitspflicht
Vierter Abschnitt: Haushaltsplan, Rechnungslegung, Deckung des Verwaltungsaufwands§ 12 Haushaltsplan, Rechnungslegung§ 13 Deckung der Kosten der Aufsicht
Fünfter Abschnitt: Gebühren und Umlage, Zwangsmittel§ 14 Gebühren für Amtshandlungen§ 15 Gesonderte Erstattung§ 16 Umlage§ 17 Zwangsmittel
Sechster Abschnitt: Finanzierung gesonderter Aufgaben§ 17a Finanzierung gesonderter Aufgaben§ 17b Gebühren für gesonderte Amtshandlungen§ 17c Gesonderte Erstattung bei gesonderten Prüfungen§ 17d Gesonderte Umlage
Siebenter Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 18 Übergangsbestimmungen§ 19 Überleitung/Übernahme von Beschäftigten§ 20 Verteilung der Versorgungskosten§ 21 Übergang von Rechten und Pflichten§ 22 Berichtigung von Bezeichnungen
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